AGB - ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für BERATUNG und WEITERBILDUNG

A) ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der HANS LINDNER REGIONALFÖRDERUNG AG & CO. KG für für BERATUNGSDIENSTLEISTUNGEN

  1. Allgemeines

Im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer sollen Ziele (Planung, Controlling, Unternehmensstrategie, Finanzierung, Marketing/Werbung, Kontaktnetzwerk) realisiert werden.

  1. Beginn und Ende

Die Beratungstätigkeit beginnt mit Unterzeichnung des Vertrages durch den Auftraggeber.
Der Vertrag endet mit Abschluss der unter 1. des Vertrages bezeichneten Aufgaben der Beratung oder ausdrücklich erklärter Kündigung. 
Beiden Vertragspartnern steht das Kündigungsrecht nach § 626 ff BGB zu. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

  1. Vergütung

Die gemäß § 1 zu erbringenden Leistungen werden mit einem Stundenhonorar zuzüglich Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe vergütet. 
In dem Honorar gemäß Abs. 1 sind Auslagen im üblichen Umfang, Porti, Telefon, Telefax und Kopien enthalten. 
Der jeweilige Vergütungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. 
Außerordentliche Tätigkeiten, die nicht im Beratungsvertrag geregelt sind, werden nach vorheriger Vereinbarung zwischen den Vertragspartnern gesondert vergütet.
Dies gilt insbesondere für nachträglich oder zusätzlich vereinbarte Gutachten, Stellungnahmen, Bewertungen und Ähnliches.

  1. Mitwirkung des Auftraggebers

Um der Hans Lindner Regionalförderung AG & Co.KG (kurz: HLR) die Erfüllung ihres Auftrags zu ermöglichen, hat der Auftraggeber gegenüber der HLR eine Mitwirkungspflicht.
Er hat dem Berater insbesondere alle zur Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen vollständig und rechtzeitig zu übergeben und ihn über Vorgänge und Umstände, die für die Erfüllung des Auftrages von Bedeutung sind, unverzüglich zu unterrichten. 
Dem Berater obliegt es hierbei nicht, die vom Auftraggeber genannten Tatsachen und Zahlenangaben auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Sollten sich dennoch Unrichtigkeiten ergeben, ist die HLR verpflichtet, dieses dem Auftraggeber anzuzeigen.

  1. Mitwirkung Dritter

Die HLR kann sich zur Ausführung des Auftrages der Mithilfe seiner Mitarbeiter, eines fachkundigen Dritten oder eines Kooperationspartners bedienen. 
Sie ist verpflichtet, bei Hinzuziehung dieser Hilfspersonen dafür Sorge zu tragen, dass diese zur Verschwiegenheit entsprechend § 6 des Beratungsvertrages verpflichtet werden. 

  1. Verschwiegenheitspflicht

Die HLR verpflichtet sich, über alle ihr bei ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen und geschäftlichen Angelegenheiten des Auftraggebers auch nach Beendigung dieses Vertrages Stillschweigen zu bewahren. 
Darüber hinaus verpflichtet sie sich, die ihr zum Zwecke der Beratertätigkeit überlassenen Geschäftsunterlagen sorgfältig zu verwahren, gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen und nach Beendigung des Beratervertrages auf Verlangen des Auftraggebers die Unterlagen an diesen zurückzureichen.

  1. Haftung

Die HLR vermittelt die projektbezogenen Informationen nach bestem Wissen und Gewissen und als Grundlage für eine zuverlässige Beratung des Auftraggebers.
Die Haftung der HLR ist ausgeschlossen, mit Ausnahme der Fälle grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Dies gilt ebenso bei Handlungen der Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen der HLR sowie ihrer Vertreter. 
Die HLR haftet nicht für durch den Auftraggeber fehlerhaft ermittelte und zur Verfügung gestellte Daten.

  1. Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind unter folgendem Link einzusehen:

Datenschutzhinweis

  1. Sonstige Vereinbarungen

Gerichtsstand ist Landshut. Es gilt deutsches Recht. 
Nebenabreden wurden nicht getroffen.

Stand 08.04.2020

B) ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der HANS LINDNER REGIONALFÖRDERUNG AG & CO. KG sowie der Hans Lindner Stiftung für SEMINARE, WORKSHOPS, TAGUNGEN und ÖFFENTLICHE VERANSTALTUNGEN, im folgenden „VERANSTALTUNG“ genannt

1. Allgemeines

Wer sich zu einer der Veranstaltungen der Hans Lindner Regionalförderung AG & Co. KG, nachfolgend HLR genannt, oder der Hans Lindner Stiftung, nachfolgend HLS genannt, anmeldet, erkennt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die gültigen Hausordnungen der jeweiligen Veranstaltungsorte an. 
Rechtsgeschäftliche Erklärungen (z. B. Anmeldungen und Kündigungen) bedürfen, soweit sich aus diesen AGB nichts anderes ergibt, der Textform.

2. Anmeldung und Vertragsabschluss

Die Anmeldung kann telefonisch, per Telefax, per E-Mail oder durch persönliches Erscheinen in der Geschäftsstelle erfolgen. Der/Die Anmeldende hat dabei alle zur Vertragsabwicklung erforderlichen Angaben zu machen. 
Die HLR bzw. HLS darf die Teilnahme von persönlichen und/oder sachlichen Voraussetzungen abhängig machen. 
Die Anmeldungen werden von der HLR bzw. HLS in zeitlicher Reihenfolge angenommen. 
Der Vertrag kommt mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung und der Annahme durch die HLR bzw. HLS (Anmeldebestätigung) zustande.

3. Preise und Bezahlung

Die Teilnehmergebühr ergibt sich aus der bei Eingang der Anmeldung aktuellen Ankündigung der HLR bzw. HLS. Die Anmeldung verpflichtet – unabhängig von der tatsächlichen Teilnahme – zur Zahlung des ausgewiesenen Entgeltes. Sonstige Kosten, z. B. für Anreise, Verpflegung oder Unterkunft, sind von den Teilnehmern selbst zu tragen. 
Die vereinbarte Gebühr wird mit dem Zustandekommen des Vertrages zur Zahlung fällig und meist im Nachgang an die angegebene Rechnungsanschrift in Rechnung gestellt. Eine andere Zahlungsweise ist nur in Ausnahmefällen möglich und bedarf der Zustimmung der HLR bzw. HLS. 
Das Recht, gegen Ansprüche der HLR bzw.HLS aufzurechnen wird ausgeschlossen, es sei denn, dass der Gegenanspruch gerichtlich festgestellt oder von der HLR bzw. HLS anerkannt worden ist. 
Ansprüche gegen die HLR bzw. HLS sind nicht abtretbar.

4. Organisatorische Änderungen, Verschiebungen und Absagen

Die HLR bzw. HLS behält sich vor, Veranstaltungen aufgrund des Anmeldestandes oder aus anderen organisatorischen Gründen (z. B. Krankheit oder Unfall eines Referenten usw.) zu verschieben oder abzusagen. 
Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch eine/n bestimmte/n Dozenten/Dozentin durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen eines Dozenten/einer Dozentin angekündigt wurde. 
Inhalt, Organisation und Durchführung einer Veranstaltung richten sich nach dem jeweiligen Veranstaltungsprogramm. Inhalte können aus fachlichen Gründen abgeändert werden, soweit dadurch der Kern der vereinbarten Veranstaltung nicht berührt wird. 
Vorbehalten sind auch Änderungen von Terminplan, Veranstaltungsort, Referenten oder andere organisatorische Maßnahmen. Ersatzansprüche aufgrund solcher Änderungen sind ausgeschlossen. 
Muss eine Veranstaltungseinheit ausfallen (beispielsweise wegen Erkrankung eines Dozenten/einer Dozentin), kann sie nachgeholt werden. Ein Anspruch auf einen Ersatztermin besteht jedoch nicht. 
Im Falle einer Absage werden bereits geleistete Zahlungen zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht. Schadensersatzansprüche der Teilnehmenden sind ausgeschlossen. Absagen erfolgen generell schriftlich, auch mittels elektronischen Anschreibens (E-Mail).

5. Kündigung und Widerruf durch den/die Teilnehmer/in

Bei Abmeldung bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn entfällt die Zahlungsverpflichtung. Bereits gezahlte Veranstaltungsgebühren werden in voller Höhe erstattet. 
Bei späterer Abmeldung bis einen Werktag vor Veranstaltungsbeginn wird eine Abmeldegebühr in Höhe von 30 % der Veranstaltungsgebühr, mindestens jedoch von 24,37 € zzgl. Umsatzsteuer, erhoben. 
Ab dem Tag des Veranstaltungsbeginns besteht kein Anspruch auf Erstattung der Veranstaltungsgebühr. Dies gilt auch bei Erkrankungen und bei Änderungen der persönlichen oder beruflichen Verhältnisse des Teilnehmers/der Teilnehmerin. 
Die Kündigung oder der Widerruf muss in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) erfolgen. Maßgebend für die rechtzeitige Absendung ist bei Briefen das Datum des Poststempels. Liegt dieser nicht vor oder ist er nicht erkennbar, wird der Eingangsstempel bei der HLR bzw. HLS angenommen. 
Die Kündigung oder der Widerruf wird von der HLR bzw. HLS schriftlich bestätigt. Telefonische Abmeldungen sind nicht möglich. 
Erstattungen erfolgen in der Regel nur unbar.

6. Urheberschutz

Fotografieren, Filmen und Bandmitschnitte in den Veranstaltungen sind nicht gestattet. Sämtliche in Verbindung mit einer Veranstaltung ausgehändigten Unterlagen dürfen ohne Genehmigung der HLR bzw. HLS auf keine Weise vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden.

7. Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten des Veranstalters sind unter folgendem Link einzusehen:

Datenschutzhinweis

8. Haftung

Der Veranstalter haftet für keinerlei Schäden, die mittelbar oder unmittelbar durch die Durchführung oder Nichtdurchführung einer Veranstaltung entstehen, es sei denn, dass diese Schäden durch den Veranstalter oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

9. Schlussbestimmungen

Gerichtsstand ist Landshut. Es gilt deutsches Recht. 
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der ungültig gewordenen oder undurchführbaren Bestimmungen solch eine Regelung zu vereinbaren, die dem Gewollten in zulässiger Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall einer Regelungslücke.

Hans Lindner Regionalförderung AG & Co. KG
Hans Lindner Stiftung
Bahnhofstraße 29 Ÿ 94424 Arnstorf 
Tel. 08723 20-2899
Ÿ Fax  08723 20-2851
E-Mail: info@hans-lindner-stiftung.de

Stand 19.01.2023